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Krankheiten preisgeben? – Alles Wissenswerte rund um die Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung: Krankheiten auf keinen Fall verschweigen

Im Grunde wissen wir alle, dass man die Fragen zum Gesundheitszustand beim Abschluss einer Versicherung wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen muss. Doch immer wieder lassen sich offenbar manche in Versuchung führen bestimmte Umstände zu verschweigen, wohl weil sie deshalb höhere Beiträge oder sogar die Ablehnung des Versicherers befürchten.

Dieses Verschweigen kann am Ende jedoch selbst viel schlimmere Folgen nach sich ziehen. Daher sollte man die Gesundheitsfragen auf jeden Fall immer vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Dies geht unter anderem aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um eine Beamtin, die eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatte. Sie verschwieg dem Versicherer jedoch, dass sie an einer Magenschleimhautentzündung litt, die medizinisch behandelt wurde. Einige Jahre später wurde die Frau wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen und wollte die Rente aus der Versicherung nutzen.

Der Versicherer erfuhr jedoch von der nicht angegebenen Krankheit und stellte daher die Zahlungen ein. Die Richter gaben dem Versicherer am Ende Recht, denn nur bei vollständigen Angaben könne ein Versicherungsunternehmen über die Versicherung der betroffenen Person selbst entscheiden. Das Verschweigen von bestehenden Krankheiten sei als arglistige Täuschung zu werten und der Versicherer habe das Recht die Leistung zu verweigern und den Vertrag zu hinterfragen.