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BU & Krankengeld? – Alles Wissenswerte rund um die Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit schließt Krankentagegeld aus!

Wer eine private Krankenversicherung für Krankentagegeld abgeschlossen hat, sollte gleichzeitig auch darauf achten eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben, denn die Versicherung ist bei Berufsunfähigkeit nicht dazu verpflichten Krankentagegeld zu bezahlen. Dies betont in diesen Tagen die Aspect Online AG und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln.

Krankentagegeld wird nur dann gezahlt, wenn der Versicherte nicht berufsunfähig ist. Liegt diese vor verfällt der Anspruch, auch dann wenn er weiterhin seinen Beruf ausüben kann.

In dem konkreten Fall ging es um einen Getränkeauslieferer, der unter massiven Verschleißerscheinungen der Lendenwirbelsäule litt. Ein Gutachten bescheinigte ihm, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben könne. Trotzdem arbeitete er weiter und als er krank wurde, sollte die Versicherung im seine Krankentagegeld ausbezahlen. Diese weigerte sich aber, da vertraglich feststand, dass bei einer Berufsunfähigkeit von über 50% der Anspruch auf Krankentagegeld erlischt.

Der Mann zog vor Gericht, doch leider gaben die Richter der Versicherung recht. Die Berufsunfähigkeit sei hier der entscheidende Punkt. Ob der Mann dabei weiter arbeite oder nicht sei nicht von Bedeutung. Also, unbedingt auch an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken!