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Berufsunfähigkeitsversicherung: Vorsicht bei Erweiterung

Gegenüber seiner Versicherung ist man verpflichtet in den Gesundheitsfragen so genau und detailliert wie möglich zu antworten. Wer Informationen verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Dies trifft bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch auf Erweiterungen zu, bei denen keine neue Gersundheitsprüfung gefragt ist. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Regensburg hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins hinweist.

In dem konkreten Fall hatte der Kläger eine Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Ein paar Jahre später meldete sich ein Mitarbeiter der Versicherung und bot dem Kunden an, seinen Berufsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dem folgte der Kläger auch, nur wies er nicht darauf hin, dass bei ihm ein paar Monate vorher ein Karzinom festgestellt wurde.

Er war also bereits vor der Erweiterung zu fünf Prozent berufsunfähig. Nun wollte er dementsprechend von seiner Versicherung Geld, doch diese verweigerte die Leistung. Die Richter erklärten dies für rechtens, da die Erweiterung einen neuen Versicherungsvertrag darstelle, auch, wenn vorher schon eine Versicherung bestanden habe. Kunden hätten nur Anspruch auf Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit nach Abschluss des Vertrags eintrifft.

Achtung: Versicherungen überprüfen Kunden vermehrt in sozialen Netzwerken

So langsam wächst in der Bevölkerung zum Glück ein Bewusstsein dafür, dass man allzu private Dinge dann vielleicht doch nicht ins Netz stellen sollte. Doch noch immer kann man über Facebook, Twitter und Co. so manches über einige herausfinden. Vielen ist in diesem Zusammenhang inzwischen außerdem bekannt, dass Arbeitgeber gerne die Profile der (zukünftigen) Mitarbeiter verfolgen und dass dies nicht nur einmal einen Arbeitsplatz gekostet hat.

Doch nicht nur in Sachen Beruf sollte man mit seinen Daten in sozialen Netzwerken vorsichtig umgehen, denn immer mehr Versicherungen checken die Daten ihrer Kunden und gleichen diese mit den gemachten Angaben ab. So verlor zum Beispiel eine Frau den Anspruch auf Krankengeld bei ihrer Krankenversicherung, da sie während der Zeit der Krankschreibung Urlaubsbilder auf Facebook gestellt hatte. Dass der Urlaub aufgrund eines ärztlichen Anratens gemacht wurde, spielte für die Versicherung im Nachhinein keine Rolle.

Alleine hieran sieht man, dass das Hineinstellen der Daten ins Netz nicht nur viel über das Privatleben aussagt, sondern, dass es auch schnell missverstanden werden kann, da nur ein kleiner Ausschnitt gezeigt wird.

Wer weiterhin Spaß an sozialen Netzwerken haben möchte, sollte unbedingt in den Einstellungen darauf achten, dass nur direkte Freunde mitlesen können. Zudem ist bei privaten Angaben zu Hobbys, Vorlieben oder Gesundheit Vorsicht geboten. Schnell kann hier unüberlegtes Hineinstellen wichtige Versicherungen wie die private Krankenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung kosten.

Unwillige Berufsunfähigkeitsversicherungen

Wenn Berufsunfähigkeit eintritt, verhalten sich die Versicherer nicht immer kooperativ, wie ein Report der WirtschaftsWoche zeigt. Wir haben bereits mehrfach über den Sinn und die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) geschrieben, die dann einspringt und den Lebensunterhalt absichert, wenn aus was für Gründen auch immer eine Beschäftigung im gelernten Beruf nicht mehr möglich ist. Angesichts der Kosten, die es für eine Versicherung jedoch bedeutet, wenn sie jahrzehntelang jeden Monat eine Rente überweisen muss, ist es nicht verwunderlich, dass die Versicherer hier eher unwillig sind und dies gerne vermeiden würden. Vor diesem Hintergrund kommt es immer häufiger vor, dass versucht wird, die Gewährung der Rente zu verschleppenden bzw. durch immer neue Anforderung von Gutachten oder Studien zu verhindern. Gerade gesundheitlich angeschlagene Menschen sind jedoch meist nicht oder kaum in der Lage, diesen Papierkrieg zu schlagen.

Dies wird auch in juristischen und politischen Kreisen mit Aufmerksamkeit verfolgt. Der Branchenverband der Versicherer, der GdV hat hierzu ein paar Zahlen parat. Danach weisen die Versicherer in 3 von zehn Fällen die Forderungen als unberechtigt zurück. In 7% der Fälle kommt es zu einer Ablehnung, weil der Kunde bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht oder Vorerkrankungen verschwiegen hat und in 2% der Fälle sehen sich beide Parteien vor Gericht wieder. Davon wiederum endet die Hälfte mit einem Vergleich. Derartige Einmalzahlungen sind für die Versicherer häufig die bessere Alternative, da über die lange Frist deutlich billiger, als eine langfristig gezahlte Rente. Hinzu kommt, dass die Versicherer den eindeutig längeren Atem haben. Wenn die Ersparnisse der Kunden aufgebraucht sind, muss Geld her, nützt alles nichts.

Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitnehmer, die auf der Suche nach einer BUV sind, sich vorab ausgiebig im Netz informieren, welche Versicherer einen guten Ruf haben – und welche nicht. Wenn der Fall der Berufsunfähigkeit tatsächlich eintritt, ist es wichtig, dass die Versicherung auch wie vereinbart zahlt, sonst hätte man sich die Zahlungen auch sparen können. Wer sich vorher informiert, der senkt sein Risiko, in eine solche unangenehme Situation zu kommen, in der trotz theoretischen Versicherungsschutzes im Falle eines Falles keine Zahlungen fließen.