Förderungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung? – Alles Wissenswerte rund um die Berufsunfähigkeit
Über die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir bereits mehrfach berichtet, das Thema ist aktueller und wichtiger denn je, da immer mehr Menschen schon vor Eintritt des gesetzlichen Rentenalters nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Grund hierfür können Krankheiten, Unfälle oder psychische Probleme sein. Ausnahmsweise sind sich an dieser Stelle Verbraucherschützer, Versicherer und Politiker einig: Alle Menschen, die nach 1960 geboren sind, sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Angesichts dieser Tatsache hat der Staat auch reagiert und den Menschen mit dem Altersvorsorgeverbesserungsgesetz (AltvVerbG) einen Anreiz gesetzt, für die Zukunft vorzusorgen. So fördert der Staat nun verstärkt den Abschluss entsprechender Versicherungen.
Doch mit diesem Gesetz ist ein Problem verbunden, auf das Experten bereits sehr früh hingewiesen haben: Es werden vor allem die mit Abstand teuersten Tarife gefördert, nämlich solche, die nicht eine garantierte Berufsunfähigkeitsrente bis zum Eintritt des Rentenalters zahlen, sondern nur die, die diese Rente ein Leben lang bis zum Tod garantieren. Das Problem ist nun, dass diese Tarife rund zwei bis dreimal so teuer sind, wie die üblichen und in der Regel auch ausreichenden Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der Bund der Versicherten indes rät den Menschen von einer solchen Verknüpfung von Altersvorsorge und Risikoschutz ausdrücklich ab. Dabei ersetzen diese Versicherungen nicht einmal die Vorsorge für die Rente, da sie nur dann zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit auch eintritt. Damit wird also viel Geld für eine weitgehend unsinnige Versicherung bezahlt.
Doch auf die Versicherung zu verzichten ist der denkbar schlechteste Weg. Die Versicherung ist dringend notwendig, auch dann wenn sie komplett aus eigener Tasche bezahlt werden muss und der Staat nichts dazu gibt. Denn wen es erwischt, der steht im schlimmsten Fall vor dem nichts, da der Staat de facto einen solchen Fall nicht besonders würdigt. Mit anderen Worten, wer sich nicht versichert und dann berufsunfähig wird, für den bedeutet dies Hartz IV – und das genau zu dem Zeitpunkt, ab dem eigentlich mehr Geld benötigt wird, etwa um das Haus entsprechend der neuen Anforderungen umzubauen. Eine gewisse Höhe sollte die Rente daher auch haben.
Die Absicherung des Risikos, dass man seinen Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann, wird nicht nur vom Verbraucherschutz als einer der wichtigsten Schritte in der Versicherungswelt bezeichnet (neben der privaten Haftpflichtversicherung). Doch noch immer hat die Mehrzahl der Deutschen keinen Berufsunfähigkeitsschutz, weil viele Menschen noch immer davon überzeugt sind, dass dieses Risiko entweder extrem gering ist oder aber im Falle eines Falles Vater Staat für sie bereitsteht. Beides ist falsch. Das Risiko ist nicht zu unterschätzen und Vater Staat zahlt den meisten Menschen heute keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Wenn der Fall eintritt, dann heißt das in den meisten Fällen: Hartz IV – mit allen damit verbundenen Konsequenzen. Von den 42. Mio. Erwerbstätigen in Deutschland haben nur 17 Mio. eine Police gegen Berufsunfähigkeit abgeschlossen, also noch nicht einmal die Hälfte.
Diese Fehlentwicklung ist auch der Bundesregierung aufgefallen, die aus diesem Grund ab dem Januar 2014 den Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen fördert, allerdings nicht alle, sondern nur solche, die bestimmte Kriterien aufweisen. Genau darin liegt auch das Problem: Diese Kriterien gehen an den Eigenschaften, die eine BUV sinnvollerweise aufweisen sollte, meilenweit vorbei, so dass auch die Versicherungswirtschaft kaum Produkte anbietet, die in den Genuss dieser Förderung kommen können. Als größtes Problem gilt die Anforderung, dass die BUV die Rente das ganze Leben lang auszahlen muss, während “normale” Berufsunfähigkeitsversicherungen nur bis zum Renteneintritt zahlen. Eine solche Regelung ist nicht unbedingt sinnvoll und macht die Police darüber hinaus extrem teuer, so dass selbst wenn das Produkt verfügbar ist und die staatliche Förderung dazu kommt, kaum einer so tief in die Tasche greifen möchte, um die Versicherung abzuschließen.
Einen Anstieg der Nachfrage nach Berufsunfähigkeitsversicherungen könnte es im laufenden Jahr dieser Fehlförderung zum Trotze doch noch geben. Der Grund hierfür ist wieder ein Gesetz. Wir berichteten bereits, dass der Garantiezins zum kommenden Jahr hin abgesenkt wird. Dies hat zur Folge, dass auch die Berufsunfähigkeitsversicherungen anders kalkulieren müssen, was steigende Beiträge für die neuen Versicherungen zur Folge haben wird. Wer daher noch in diesem Jahr seine BUV abschließt, hat die Möglichkeit, von der noch günstigeren Altregelung zu profitieren und damit Beiträge zu sparen. Der Finanzdienstleister MLP hat ausgerechnet, dass ein 25-jähriger Berufsanfänger für seinen Versicherungsschutz rund 7% mehr zahlen muss. Gerade bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nun einmal nicht so günstig zu haben sind, wie eine private Haftpflichtversicherung, ist diese Steigerung im Geldbeutel deutlich spürbar.
Doch sollte nur die Beitragssteigerung an sich kein Grund sein, übereilt eine Police abzuschließen, wie auch Verbraucherschützer raten. Zu vieles kann im Kleingedruckten versteckt sein, was später für böse Überraschungen sorgen kann. Wir haben in der Vergangenheit bereits berichtet, auf welche Kriterien man beim Abschluss einer BUV besonders achten sollte. Dazu gehört beispielsweise der Verzicht auf die sog. abstrakte Verweisbarkeit und den Einschluss psychischer Erkrankungen als Berufsunfähigkeitsgrund, denn letzteres ist mit fast 30% der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit. Unabhängig davon empfiehlt es sich, beim Abschluss einer BUV fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei so elementar wichtigen Versicherungen wie dem Schutz vor Berufsunfähigkeit, der noch dazu bei verschiedenen Anbietern bezüglich des Leistungsspektrums sehr unterschiedlich ausfällt, ist dies dringend zu empfehlen.
Wir haben bereits mehrfach über den Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung geschrieben. Wer nach 1960 geboren wurde und zu einem Zeitpunkt vor der Rente aus was für Gründen auch immer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann – sei es Krankheit, ein Unfall oder psychische Probleme – der bekommt vom Staat praktisch keine Hilfe. Im Normalfall bedeutet dies dann Hartz IV. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Menschen nicht bis zum Renteneintritt ihrem Beruf nachgehen können, ist das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung aktueller und wichtiger denn je. Aus diesem Grunde sind sich Verbraucherschützer, Versicherungen und Politiker auch ausnahmsweise einmal einig und empfehlen den Menschen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, wurde zudem durch das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz (AltvVerbG) eine staatliche Förderung der Verträge beschlossen. Doch gibt es bei den durch dieses Gesetz erfassten Verträgen ein Problem.
Es werden nämlich nur solche Verträge gefördert, die bis zum Tode eine Rente garantieren. Dies bedeutet, dass die „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nur einen garantierte Berufsunfähigkeitsrente bis zum Rentenalter zahlen, nicht gefördert werden. Dies wäre nicht weiter schlimm, wenn nicht die lebenslangen Verträge etwa zwei- bis dreimal so teuer wären, wie die üblichen Angebote. Noch dazu bringen sie in Bezug auf die Altersvorsorge wenig, da sie nur dann zahlen, wenn tatsächlich die Berufsunfähigkeit eintritt. Da man sich darauf aber nun einmal nicht verlassen kann (zum Glück) bedeutet dies, dass in jedem Falle zusätzliche private Altersvorsorge notwendig ist. Aus diesem Grunde rät der Bund der Versicherten auch davon ab, Altersvorsorge und Risikoabsicherung auf diesem Wege zu verbinden.
Die Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann gar nicht überschätzt werden, bedeutet sie für einen Arbeitnehmer doch die Versicherung seines quasi einzigen Kapitals: Seiner Arbeitskraft. Auch Verbraucherschützer betonen Mal um Mal die Wichtigkeit dieser Versicherung, die – anders als manch anderes Produkt – grundsätzlich für nahezu jeden sinnvoll ist. Problematisch ist die Tatsache, dass gerade in den Berufsgruppen, die statistisch das höchste Risiko aufweisen, im Laufe des Berufslebens berufsunfähig zu werden, logischerweise auch der Beitrag am höchsten ist. Beispielsweise für Handwerker wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) somit nahezu unbezahlbar. Das hat auch die Bundesregierung erkannt. Aus diesem Grund ist geplant, den Abschluss einer BUV staatlich zu fördern. Problematisch ist nach Ansicht des Analysehauses Franke und BornberG, deren Ergebnisse im Handelsblatt zusammengefasst wurden, die Tatsache, dass im Gesetzentwurf des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) sehr genaue Richtlinien zu den geförderten Tarifen gemacht werden.
So ist unter anderem vorgesehen, dass nur Tarife, die im Leistungsfall eine lebenslange Rentenzahlung garantieren, in den Genuss staatlicher Förderungen kommen können. So ein Vertrag ist natürlich entsprechend teuer und damit für die Risikogruppen kaum zu zahlen. De facto würden durch diese Regelungen die risikobehafteten Berufsgruppen ausgeschlossen, da nur die hochpreisigen Verträge gefördert würden. Sinnvollerweise sollten hingegen gerade günstige Verträge gefördert werden, so dass auch Hochrisikogruppen eine BUV abschließen können, für die dies von besonderer Bedeutung ist.
Bei einer BUV ist es wichtig, auf Qualität zu achten, selbst dann, wenn dies bedeutet, dass das Portemonnaie ein wenig weiter geöffnet werden muss. Im Falle eines Falles, wenn die Berufsunfähigkeit tatsächlich eintritt, muss man sich darauf verlassen können, dass die Versicherung schnell und unbürokratisch zahlt – und vor allem nicht versucht, sich zu drücken. Eine gute Beratung ist daher vor dem Abschluss einer BUV extrem wichtig. Natürlich zählt auch der Preis, doch wichtiger ist in jedem Falle die Qualität.