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EFL Test – Alles Wissenswerte rund um die Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung: EFL-Test ist nicht rechtens

Ein sogenannter EFL-Test wird häufig von gesetzlichen Sozialversicherungsträgern verlangt um festzustellen, ob ein Versicherter erwerbsunfähig ist. Dabei werden unter anderem die Handkoordination und die Bewegungsabläufe des Patienten zwei Tage lang intensiv untersucht, was bis zur Leistungsgrenze der jeweiligen Person gehen kann. Das Berliner Landgericht entschied jedoch, dass ein solcher Test von einem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer nicht gefordert werden darf.

In dem konkreten Fall ging es um eine Rentnerin, die bereits Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bezog. Ihr Versicherer verlangte nun von ihr sich einem EFL-Test zu unterziehen. Sie weigerte sich jedoch, da dieser Test ihren aktuellen Gesundheitszustand noch verschlimmern könne.

Die Richter gaben ihr am Ende Recht, denn nicht nur, dass der Test ihre Gesundheit negativ beeinträchtigen könnte, er würde auch Ergebnisse bringen, die für den BU-Versicherer unerheblich seien. Dies wurde als Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung gewertet. Grundsätzlich muss man jedoch sagen, dass ein BU-Versicherer das Recht habe, Versicherte, die Leistungen beziehen, einmal im Jahr zu einer Untersuchung zum Arzt zu schicken. Sollte sich dabei herausstellen, dass es dem Kunden deutlich besser geht, so dürfen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Es können zum Beispiel die Zahlungen eingestellt werden.